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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der
YuuMan UG (haftungsbeschränkt)

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1. Gültigkeit

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1.1. Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden bezeichnet als „Geschäftsbedingungen“) sind Bestandteil jedes Angebots der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) und gelten für alle von ihr geschlossenen Verträge, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen mit dem Kunden und auch dann, wenn nicht jeweils gesondert darauf Bezug genommen wird.

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1.2. Änderungen bzw. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur in Schriftform möglich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterschrift des Geschäftsführers oder eines Bevollmächtigten der YuuMan UG (haftungsbeschränkt).
E-Mail genügt nicht der Schriftform.

 

1.3. Entgegenstehenden oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich vom Geschäftsführer der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) bestätigt worden sind. Die Geschäftsbedingungen der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) gelten auch dann, wenn diese in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die vertragliche Leistung vorbehaltlos ausführt.

 

2. Angebote

 

2.1. Alle Angebote der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) sind freibleibend.

 

2.2. Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) bei Annahme des Angebotes. Erstreckt sich der Vertrag oder die einzelne Teilleistung über einen längeren Zeitraum, gelten die jeweils aktuellen Preislisten zur Zeit der jeweiligen Leistung.

 

2.3. Alle Preisangaben verstehen netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

2.4. Etwaige sonstige Steuern und Gebühren, die von staatlicher oder sonstiger dritter Seite im Rahmen der Leistungserbringung für den Kunden verlangt werden, sind in den Preisangaben nicht enthalten. Die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) trifft keine Pflicht, auf das Anfallen solcher etwaigen Steuern und Gebühren hinzuweisen. Alle Angebote der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) verstehen sich zuzüglich der ggf. anfallenden vorgenannten Kosten, Steuern und Gebühren, die der Kunde zu tragen hat, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung hierüber bedarf.

 

2.5. Der Vertrag kommt bei einer Bestellung des Kunden durch schriftliche Annahme der Bestellung, spätestens aber durch Erbringung der Leistung, durch die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) zustande.

 

3. Werk- und Dienstverträge

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3.1. Der jeweilige Auftrag wird grundsätzlich in den Büros der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) durchgeführt. Die vollständige oder teilweise Ausführung im Betrieb des Kunden kann vereinbart werden, wenn Arbeitsunterlagen nicht herausgegeben werden können und/oder wenn kontinuierliche Fachgespräche bzw. technische Abstimmungen dies erforderlich machen sollten.

 

3.2. Das Weisungsrecht gegenüber Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitenden, insbesondere die Einweisung, Anleitung und Beaufsichtigung, obliegt, auch wenn der Auftrag im Betrieb des Kunden durchgeführt wird, ausschließlich der YuuMan UG (haftungsbeschränkt). Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, auftragsbezogene, das Arbeitsergebnis betreffende Ausführungsanweisungen im Einzelfall zu erteilen.

 

3.3. Der Leistungsfortschritt wird vom Kunden durch Unterzeichnen der ihm vorgelegten Projektfortschrittsberichte bestätigt. Für die Abnahme der Leistungen gelten im Übrigen die folgenden Bestimmungen:

a) Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung, spätestens jedoch 1 Woche nach Übergabe des Auftragsergebnisses, hat der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären. Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn das Auftragsergebnis in wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllt. Die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) schuldet insoweit lediglich die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung und übernimmt keinerlei Gewähr für einen wirtschaftlichen Erfolg der Leistung beim Kunden.

b) Der Kunde ist verpflichtet, der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, wenn ihm Mängel bekannt werden. Bei wesentlichen Mängeln der Leistung erhält die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) zunächst unter Ausschluss weitergehender Ansprüche des Kunden die Gelegenheit, diese innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern.

c) Wenn der Kunde trotz Abnahmepflicht nicht unverzüglich die Abnahme erklärt, kann ihm die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) schriftlich eine Frist von 1 Woche zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Sofern hierauf in der schriftlichen Fristsetzung hingewiesen wird, gilt die Abnahme als erfolgt, wenn nicht der Kunde unverzüglich die Gründe für die Verweigerung der Abnahme schriftlich spezifiziert. Eine Abnahme gilt ferner als erfolgt, wenn der Kunde beginnt, das Auftragsergebnis zu nutzen.

 

3.4. Die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) leistet im Übrigen für etwaige Mängel an Auftragsergebnissen Gewähr gemäß Ziff. 12. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Die Gewährleistungsfrist für nicht vorsätzlich herbeigeführte Mängel beträgt 24 Monate ab dem jeweiligen gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

3.5. Dienstverträge können, unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung, zudem von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

 

4. Gefahrenübergang, Erfüllungsort

 

Erfüllungsort für alle Leistungsverpflichtungen ist der Sitz der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) in 26441 Jever. Jeglicher Versand durch die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) an den Kunden oder von dieser benannten Dritter erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden.

 

5. Verzug

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5.1. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, von diesem den ihr entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Leistung spätestens zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem dieser in Annahmeverzug gerät.

 

5.2. Kommt die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) mit ihrer Leistung in Verzug, steht dem Kunden, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Werktagen, ausschließlich ein Kündigungsrecht zu. Bis zur wirksamen Ausübung der Kündigung von der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) erbrachte Leistungen sind durch den Kunden zu vergüten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

 

6. Rügepflichten

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6.1. Der Kunde hat die Leistungen der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) entsprechend der Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des § 377 HGB unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Etwaige Mängel der Leistung hat er jedenfalls innerhalb von 8 Tagen zu rügen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 377 HGB. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen, muss den oder die Mängel konkret bezeichnen und ist zu richten an die YuuMan UG (haftungsbeschränkt), Friesenweg 55a, 26441 Jever.

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6.2. Die Gewährleistungsrechte des Kunden gem. Ziff. 11 setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Beanstandete Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) nicht mehr verwendet werden.

 

6.3. Für den Fall einer rechtzeitigen Rüge teilt die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) dem Kunden mit, wie mit der reklamierten Leistung weiter verfahren wird.

 

7. Zahlungen

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7.1. Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse. Dies gilt auch hinsichtlich Rechnungen für Teilleistungen, zu denen die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) nach diesen Geschäftsbedingungen berechtigt ist.

 

7.2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die zugrunde liegende Geldschuld mit einem Zinssatz von 4 % über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch mit 6 % p.a., zu verzinsen.

 

7.3. Abweichungen zu Ziff. 8.1. und 8.2. bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

 

7.4. Wenn der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) Umstände bekannt werden, die befürchten lassen, dass die Bezahlung des Vertragspreises gefährdet ist, ist sie berechtigt, die Leistung nur gegen Vorkasse bzw. Nachnahme zu tätigen. Solche Umstände liegen insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Bezahlung fälliger Forderungen in Verzug ist.

 

7.5. Gegenüber fälligen Forderungen der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) kann der Kunde nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

8. Rücktritt

 

8.1. Die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, von dem jeweiligen Vertrag zurückzutreten, wenn ihr die Erfüllung ihrer Pflichten infolge von ihr nicht zu vertretender Leistungshindernisse, auch wenn diese in ihre Sphäre fallen, unmöglich wird. Dies gilt insbesondere wenn sie von ihren eigenen Lieferanten nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wird und nach allen zumutbaren Anstrengungen Ersatz für die vertragsgegenständliche Leistung nicht beschafft werden kann, sowie für Fälle höherer Gewalt, z.B. Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoffmangel oder sonstige in ihren Auswirkungen ebenso bedeutsame oder außergewöhnliche Ereignisse.

 

8.2. Für alle vorgenannten Fälle des Rücktritts der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.

 

9. Vertragsaufhebung / Stornierung

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Wird der Vertrag einseitig durch den Kunden aufgehoben oder ein Auftrag / Teilauftrag einseitig durch den Kunden storniert, hat der Kunde, außer in den Fällen der Ziff. 10.2, der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) sämtliche entstehende Schäden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu ersetzen, die durch die Vertragsaufhebung / Stornierung entstehen; dies gilt insbesondere für Stornierungs- oder Rücktrittskosten, die der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) durch ihre Lieferanten in Rechnung gestellt werden und alle sonstigen Aufwendungen, die der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) im Zuge der vorzeitigen Vertragsbeendigung entstehen.

 

10. Haftung der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) / Pflichten des Kunden

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10.1. Die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) haftet für alle von ihr oder ihren eingesetzten Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Vertragsbeziehung mit dem Kunden schuldhaft verursachten Schäden. Der Kunde hat den entsprechenden Nachweis zur Schadensursache und Schadenshöhe zu führen. Die Haftung ist maximal auf die Höhe des typisch vorhersehbaren Schadens und insgesamt auf maximal 25% des jeweiligen Vertragspreises (netto) begrenzt.

 

10.2. Die Haftung der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) für Schäden infolge der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ebenso ausgeschlossen, wie für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Betriebsunterbrechungen beim Kunden oder Dritten.

 

10.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Fall des Vorsatzes, für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für Personenschäden oder sonstige Fälle, in denen gesetzlich zwingend eine unbeschränkte Haftung besteht.

 

10.4. Der Kunde hat ggf. bestehende gesetzliche oder behördliche Vorschriften im Umgang mit der Leistung der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) zu beachten.

 

11. Gewährleistung

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11.1. Die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) gewährleistet, dass ihre Leistungen den allgemeinen und marktüblichen Standards entsprechen.

 

11.2. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen etwaiger Mängel der Leistung der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) sind auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Dem Kunden bleibt das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vorbehalten, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung mindestens zweimal fehlschlägt. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt auf Kosten der YuuMan UG (haftungsbeschränkt). Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

 

12. Sonstige Beratungsleistungen

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12.1. Erfolgt neben der jeweiligen vertraglich geschuldeten Beratung eine sonstige Beratung durch die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) unter rechtlichen, betriebswirtschaftlichen, prozess- oder anwendungstechnischen oder sonstigen Aspekten, ist eine solche Beratung unverbindlich nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten. Eine Haftung der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) für eine solche zusätzliche, über das jeweils vertraglich geschuldete hinausgehende, Beratung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

12.2. Eine Änderung oder Kürzung der durch die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) erstellten Unterlagen und Daten bedarf der schriftlichen Zustimmung der YuuMan UG (haftungsbeschränkt).

 

12.3. Die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, sowohl in der Beratung Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

 

12.4. Der Beratungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen so rechtzeitig vorzulegen, dass die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.

 

13. Eigentumsvorbehalt

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13.1. Die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Eigentum an allen erbrachten Leistungen und (Software-)Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Vertragspreises vor.

 

13.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) insoweit entstandenen Ausfall.

 

13.3. Jegliche Verarbeitung oder Umbildung der erbrachten Leistungen und (Software-)Produkte bis zur vollständigen Bezahlung des Vertragspreises durch den Kunden wird stets für die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) vorgenommen. Werden die erbrachten Leistungen und (Software-)Produkte mit anderen, nicht im Eigentum der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) stehenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der erbrachten Leistungen und (Software-)Produkte zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die YuuMan UG (haftungsbeschränkt).

 

14. Schutz- und Nutzungsrechte

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14.1. Die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Verwendung oder der Weiterverkauf der Leistungen und (Software-)Produkte durch den Kunden nicht gegen nationale oder internationale Schutz- und Nutzungsrechte verstößt. Der Kunde ist daher verpflichtet, sich bei Verwendung oder Weiterveräußerung selbst davon zu überzeugen, dass solche Rechte Dritter nicht verletzt werden. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) sind insoweit ausgeschlossen.

 

14.2. Der Kunde verpflichtet sich, die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) von allen Schadensersatzansprüchen Dritter wegen etwaiger Verletzungen von Schutz- und Nutzungsrechten, die durch Handlungen des Kunden entstehen, freizustellen.

 

14.3. Die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) gewährt auf die von ihr erbrachten Leistungen grundsätzlich keinen Kundenschutz, d.h. die Leistungen und (Software-)Produkte kann so oder ähnlich von der YuuMan UG (haftungsbeschränkt) auch anderen Kunden zur Verfügung gestellt werden. Nur ausnahmsweise kann, aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung, im Einzelfall Kundenschutz gewährt werden.

 

15. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

 

15.1. Die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet sich, über die Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Schweigepflicht entbindet. Gegenüber finanzierenden Investoren und Banken gilt die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) als von dieser Pflicht befreit, um deren Interessen zur Erfüllung geschlossener Kredit- oder sonstiger Verträge nachkommen zu können,

 

15.2. Die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

 

16. Geheimhaltung

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16.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, etwaige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihm während der Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer bekannt geworden sind oder bekannt werden, ohne schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers nicht zu verwerten und auch nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch unbefristet für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, soweit diese nicht allgemein zugänglich sind.

 

16.2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Geheimhaltungsverpflichtung verpflichtet sich der Betreffende zur Zahlung einer Vertragsstrafe i. H. v. Euro 10.000,00, wobei die Höhe der gerichtlichen Überprüfung vorbehalten bleibt.

 

17. Vergütung

 

Die YuuMan UG (haftungsbeschränkt) kann angemessene Vorschüsse auf ihre Vergütung und ihren Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

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